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woeigg

wohnungseigentumsgesetz woeigg 2 auflage 2015

Chad Feil

. Nutzungsrecht an den Gemeinschaftsflächen: Soweit nicht anders geregelt. Informationsrecht: Einsicht in Protokolle, Abrechnungen und Beschlüsse. Mitspracherecht bei Sanierungen: Beteiligung an wichtigen Investitionen. Pflichten der Eigentümer Gleichzeitig tragen Eigentümer auch Verantwortlichkeit